Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS) – Klassen 7 bis 11

Formale Vorgaben (siehe auch NVO §9 und Schreiben des RP)

  • Nach der Notenbildungsverordnung müssen alle Schüler in jedem Schuljahr eine GFS in einem Fach ihrer Wahl halten bzw. anfertigen.
  • Die Fachwahl des Schülers hat oberste Priorität. Deshalb darf der Fachlehrer keine Obergrenze für die Anzahl der GFSen in seinem Fach festlegen.
  • Der Schüler darf nur eine GFS pro Schuljahr halten. Einzige Ausnahme: Falls ein Kollege die ganze Klasse zu Beginn des Schuljahres verpflichtet eine GFS in seinem Fach zu halten, darf ein Schüler, der dieses Fach nicht für seine GFS gewählt hätte, eine weitere GFS in einem Fach seiner Wahl halten.
  • Die Note einer GFS zählt zu den schriftlichen Leistungen in gleicher Gewichtung wie eine Klassenarbeit, ersetzt aber keine Klassenarbeit. Die GFS-Note muss dem Schüler erläutert werden.
  • Der Aufwand für eine GFS soll, wegen Ihrer Gewichtung als Klassenarbeit, von Inhalt und Zeit her der Vorbereitung einer Klassenarbeit entsprechen.
  • Die GFS kann in folgenden Formen abgehalten werden: schriftliche Hausarbeit; Projekt z.B. experimentelle Arbeit im naturwissenschaftlichen Bereich; Referat; mündliche Prüfung; andere Präsentationsformen
  • Die Entscheidung über Form und Thema obliegt dem Fachlehrer.
  • Der Termin wird vom Fachlehrer in Absprache mit dem Schüler festgelegt.
  • Bei jeder GFS muss sich der Fachlehrer nach der GFS durch inhaltliche Fragen mündlich vergewissern, dass der Schüler diese selber angefertigt hat. Das kann nach einer gehaltenen Präsentation auch durch Fragen im Klassenverband erfolgen.
  • Bei der Bewertung muss der fachliche Teil deutlich stärker als das Präsentieren bewertet werden (Anteil etwa 70 : 30); im Extrem heißt das, dass eine Präsentation, die fachlich mangelhaft oder ungenügend ist, nicht durch hervorragendes Präsentieren auf eine Vier gehoben werden kann. Umgekehrt kann eine fachlich hervorragende GFS nicht mit mehr als einer 2,5 bewertet werden, wenn sie miserabel vorgetragen wurde.

Umfang

  • Klassen 7 – 8: ca. 10-15 Minuten
  • Klassen 9 – 11: ca. 20 Minuten
  • Rückfragen und Feedback von Klasse und Lehrer werden nach der GFS eingeplant.
  • Bei besonderen Präsentationsformen wie Experimenten oder z.B. bei eingebetteten Übungsphasen kann der Zeitrahmen überschritten werden.
  • Mit Ausnahme der schriftlichen Hausarbeit und der mündlichen Prüfung haben die GFSen ihren Schwerpunkt in der Präsentation. Eine weitere schriftliche Ausarbeitung neben einem ein- bis max. zweiseitigen Handout wäre unangemessen. Das Handout muss die Quellen enthalten und darf sich des Weiteren nicht nur auf ein Inhaltsverzeichnis beschränken.

Vorbereitung durch den Fachlehrer

  • Die Fachlehrer machen den Klassen zu Anfang des Schuljahres beispielhafte Themenvorschläge für eine GFS und erläutern fachspezifische Besonderheiten, Formalien und das Niveau einer GFS.
  • Zu jeder GFS gehört mindestens ein Beratungsgespräch durch den Fachlehrer.

Konkreter Ablauf und zeitliche Vorgaben

  • Die Klassenlehrer erläutern bzw. erinnern die Klassen zu Beginn des Schuljahres an das Verfahren:
  • Bis zu den Herbstferien wählt der Schüler das Fach und spricht mit dem Fachlehrer das Thema ab. Beides wird vom Fachlehrer in die GFS-Liste auf der zweiten Seite des Klassenbuches eingetragen. Dort wird dann auch der Termin notiert.
  • Wird das Fach nur im zweiten Halbjahr unterrichtet, muss der Schüler den Fachlehrer trotzdem bis zu den Herbstferien angesprochen haben und das Fach in der Liste eingetragen sein. Die Themenabsprache erfolgt dann bis Ende Februar.
  • Die Klassenlehrer überprüfen die Liste nach den Herbstferien auf Vollständigkeit und fordern säumige Schüler zur Absprache mit den Fachlehrern auf.
  • Das Beratungsgespräch wird mit Termin und Unterschrift in der Liste im Klassenbuch bestätigt.
  • Der Schüler muss dem Fachlehrer spätestens zwei Tage vor der GFS das Handout zur Durchsicht geben, damit nichts Falsches für die Klasse kopiert wird.
  • Nach erfolgter GFS zeichnet der Fachlehrer die Durchführung der GFS ab.
  • Die GFSen müssen bis Ende Juni gehalten sein.
  • Die Klassenlehrer überprüfen ca. Mitte Juni, ob alle GFSen gehalten wurden, und fordern dies andernfalls ein. In der ersten Juliwoche muss der Klassenlehrer die Schüler, die noch keine GFS gehalten haben, der Direktion melden, damit festgelegt werden kann, in welchem Fach die Note 6 für die nicht gehaltene GFS angerechnet werden muss.

Bewertung einer GFS

Bei der Bewertung sollte der fachliche Teil stärker als das Präsentieren bewertet werden; im Extrem heißt das, dass eine Präsentation, die fachlich mangelhaft oder ungenügend ist, nicht durch hervorragendes Präsentieren auf eine „Vier“ gehoben werden kann. Umgekehrt sollte eine fachlich hervorragende GFS nicht schlechter als „2,5“ bewertet werden, wenn sie miserabel vorgetragen wurde.

  • Gruppenarbeiten sind nur nach Zustimmung der Fachlehrkraft möglich, es müssen dann aber die Einzelleistungen so sichtbar werden, dass sie getrennt bewertet werden können.
  • Zu jeder GFS wird durch die Lehrkraft ein Kurzprotokoll angefertigt.
  • Eine Möglichkeit eine GFS von SuS bewerten zu lassen stellt die Schülerjury dar. Hier wird versucht mehr Akzeptanz für die Bewertung zu gewinnen, indem alle SuS mit Hilfe einer Tabelle Bewertungskriterien ausfüllen.

Fachkonferenzen:

In den Fachkonferenzen können zusätzliche Absprachen bzw. Empfehlungen hinsichtlich des Erwartungshorizonts entsprechend Alter, Klassenstufe, Literatur, Präsentationsformen usw. getroffen werden. Hilfreich wäre die Anlage einer internen fachbezogenen Sammlung von Themen mit den zugehörigen Materialien und Bewertungshorizonten sowie ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch.

Beschluss der GLK vom 11.12.2015